Reha-SportWas ist Rehabilitationssport (Reha-Sport)? Ziel der Maßnahme ist es, die Patienten unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst dauerhaft wieder in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern. Weiterhin sollen Ausdauer und Kraft, Koordination und Flexibilität verbessert werden, das eigene Selbstbewusstsein, insbesondere auch das von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen, gestärkt werden und Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe geboten werden. Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, die eigene Verantwortlichkeit für Ihre Gesundheit zu stärken und Sie zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren. Rehasport wird in der in Gruppe durchgeführt. Die Patienten sollen nach dem Ende der Maßnahme in der Lage sein, selbstständig weiter zu trainieren. Der Rehabilitationssport dient der Krankheitsbewältigung und ergänzt die ärztliche Behandlung. Deshalb ist eine regelmäßige Teilnahme wichtig! Kursplan öffnen Muss ich Mitglied bei Ihnen sein um am Rehasport teilnehmen zu können? Verpflichtende Mitgliedschaften sind nicht zulässig, freiwillige Mitgliedschaften in Sportvereinen sind jedoch ausdrücklich durch die Kostenträger befürwortet. Grundlegende Informationen zur Verordnung und der Leistungsdauer Der behandelnde Vertragsarzt verordnet Rehabilitationssport bei medizinischer Notwendigkeit auf dem zwischen den Krankenkassen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbarten Formular (Muster 56). Die gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationsträger bewilligen die Übungseinheiten so lange, wie sie notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Richtwerte für einzelne Krankheiten enthält die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining". Je nach Kostenträger wird der Umfang des Rehabilitationssports unterschiedlich genehmigt: Deutsche Rentenversicherung (DRV): Die ärztlichen Verordnungen über die gesetzlichen Krankenversicherungsträger müssen nach Ausstellung durch den Arzt durch den Kostenträger genehmigt werden. Im Fall von Verordnungen der deutschen Rentenversicherungsträger gilt die Verordnung automatisch als genehmigt. Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports ist zeitlich begrenzt, mit dem Ziel, die eigene Verantwortung für die Gesundheit zu stärken und zum langfristigen und selbständigen Bewegungstraining zu motivieren:
Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind Der Versicherte hat die freie Wahl einer (zertifizierten) Gruppe. Die Gruppen können eine Teilnahme ablehnen und sind nicht verpflichtet, eine begonnene Teilnahme bis zur vollständigen Erfüllung der Verordnung weiterzuführen. Der Patient ist dazu verpflichtet, einen Wechsel des Kostenträgers dem Anbieter zu melden und muss vor dem in Kraft treten des Wechsels die Verordnung erneut genehmigen lassen. |
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